AGBs

§ 1 Allgemeines

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen Andreas Latzko, Inhaber der Live Music School, Ketzerbach 25, 35037 Marburg, nachfolgend Live Music School genannt, und der/dem Teilnehmer/in bzw. ihrer/ihrem/seiner/seinem gesetzlichen Vertreter/in, nachfolgend Schüler oder Vertragspartner genannt.
  2. Der Vertragspartner muss unbeschränkt geschäftsfähig sein; bei minderjährigen Schülern wird der gesetzliche Vertreter Vertragspartner.

 

    §2 Unterrichtsangebot

  1. Der Unterricht findet fortlaufend und regelmäßig einmal pro Woche zu einem fest vereinbarten Termin in unseren Musikschul-Räumen statt.
    Veranstaltungen wie z.B. Workshops können, falls erforderlich, auch außerhalb der Räumlichkeiten stattfinden.
  2. Eine Unterrichtsstunde dauert je nach gebuchtem Kurs oder Stundenpaket 30 Minuten, 45 Minuten oder 60 oder 90 Minuten.
  3. Die Bedingungen für 10er-Karten, Workshops und Kursprogramme mit begrenzter Laufzeit sind der jeweiligen Kursanmeldung zu entnehmen.
  4. Ein Anspruch auf Unterricht von einem bestimmten Lehrer besteht nicht.
  5. Die Live Music School behält sich vor, aus organisatorischen Gründen den vereinbarten Unterrichtstermin in Abstimmung mit dem Schüler zu ändern.

 

    §3 Unterrichtsbeiträge und Zahlungsweise

  1. Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag, der in 12 gleichhohen Monatsraten gezahlt wird und ist zum 1. oder 15. des Monats fällig. Bei Vertragsunterzeichnung wird außerdem eine einmalige Bearbeitungs- und Anmeldegebühr in Höhe von 29,-€ fällig, die zusammen mit dem ersten monatlichen Beitrag berechnet wird.
  2. Die Zahlung des monatlichen Beitrags erfolgt im Voraus durch das SEPA-Lastschriftverfahren bis zum 5. des Monats.
  3. Die Live Music School verpflichtet sich durchschnittlich 38 Unterrichtseinheiten pro Kalenderjahr anzubieten.
  4. Im Falle einer Rücklastschrift wird der fällige Beitrag zuzüglich der durch die Rücklastschrift entstandenen Bankgebühren erneut berechnet.
  5. Stunden vor Vertragsbeginn werden mit 25% der vertraglich festgelegten monatlichen Gebühr berechnet.
  6. Die Live Music School kann die Gebühren der gesetzlichen Mehrwertsteuerregelung entsprechend anpassen. Ein Sonderkündigungsrecht entsteht dadurch nicht.

 

    $4 Rabatte

  1. Familienrabatt: Die Live Music School gewährt einen Rabatt von 10% auf die Unterrichtsgebühr für Familienmitglieder ersten Grades. Anspruch auf diesen Rabatt besteht nur für jeden weiteren Vertrag der Familie, jedoch nicht für den ersten Vertrag.
  2. Zweitinstrument-Rabatt: Die Live Music School gewährt einen Rabatt von 10% bei Abschluss eines zusätzlichen Unterrichtsvertrages für ein weiteres Instrument, allerdings nur auf den Beitrag des zweiten Vertrages. Der Beitrag des ersten Vertrages bleibt in seiner Höhe davon unberührt.

 

    §5 Unterrichtsfreie Zeit, Unterrichtsausfall und Pausenregelung 

  1. An den gesetzlichen Feiertagen und in den Schulferien des Landes Hessen findet kein Unterricht statt, ohne dass dies Einfluss auf die monatlichen Unterrichtsbeiträge hat (siehe Ziffer 3.1).
  2. Die Zahlungspflicht des Schülers besteht auch dann fort, wenn der Schüler Ausfallzeiten hat. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf einen Nachholtermin.
  3. Die maximale Pausenzeit beträgt 6 Monate.
  4. Bei mehr als einwöchiger Krankheit kann der Vertrag nach Vorlage eines ärztlichen Attests ruhen. Die Live Music School ist während dieser Zeit berechtigt, den vereinbarten Unterrichtstermin durch einen anderen Schüler zu belegen.
  5. Der Lehrer ist berechtigt, wegen Krankheit maximal 1 Unterrichtseinheit pro Kalenderhalbjahr abzusagen, ohne dass dieser nachgeholt werden muss. Davon unberührt gilt die Vereinbarung unter §3, 3.2, dass dem Schüler 38 Unterrichtseinheiten pro Kalenderjahr zugesichert werden. Sollten die 38 Unterrichtseinheiten durch längerfristige Krankheit des Lehrers unterschritten werden, werden Nachholtermine angeboten oder ein Vertretungslehrer beauftragt. Sollte beides nicht möglich sein, wird die Unterrichtsgebühr für die Fehlstunden erstattet.

 

    §6 Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. Vertragsbeginn ist immer der 1. eines Monats. Bei geleisteten Stunden vor Vertragsbeginn werden diese einzeln berechnet und mit der ersten Monatsrate abgebucht.
  2. Der Vertrag wird zunächst für 6 Monate abgeschlossen. Wird der Vertrag nicht 3 Monate vor Ablauf der ersten Vertragsperiode gekündigt, verlängert er sich anschließend automatisch auf unbestimmte Zeit bis zur Kündigung (für die Regelung der Kündigungsfrist siehe §6, 6.3). 10er-Karten oder Workshops haben keine feste Laufzeit und sind an keine Kündigungspflicht gebunden.
  3. Der Unterrichtsvertrag endet drei Monate, gerechnet ab dem nächsten vollen Monat, nach Kündigungseingang. Fällt die Frist in die Zeit der Sommerferien (Juli/August), verlängert sich die Restlaufzeit des Vertrages um einen Monat. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Als Kündigungsdatum gilt der Poststempel. Das gesetzliche Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  4. Der Schüler ist insbesondere unter folgenden Umständen zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt:
    1. Bei Eintritt einer Schwangerschaft;
    2. Bei Eintritt einer Erkrankung, aufgrund der die Nutzung der Leistungen der Live Music School unmöglich oder schädlich wäre. Sofern die Nutzung einfacher, nicht gänzlich unwesentlicher Teile möglich bleibt, ist eine außerordentliche Kündigung unzulässig;
    3. Bei Verlegung des Hauptwohnsitzes des Schülers an einen Ort, der mehr als 50km von der nächsten Live Music School entfernt liegt;
    4. Bei Schließung oder Verlegung der Live Music School, wenn danach die nächstgelegene Live Music School mindestens 30km weiter vom Hauptwohnsitz des Schülers entfernt liegt.
  5. In den Fällen 6.4.1 und 6.4.2 wird die Kündigung nur wirksam, wenn zusätzlich zu der Kündigung ein Attest eines unabhängigen Facharztes des jeweils betroffenen Fachgebietes, dass die Erkrankung oder Schwangerschaft bestätigt, bei der Live Music School im Original eingereicht wird. Bei einer Kündigung nach 6.4.3 ist eine Ab- und Anmeldebestätigung mit der Kündigung vorzulegen.
  6. Befindet sich der Vertragspartner mit der Zahlung eines Betrages, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so berechtigt dies die Live Music School, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen. Eine Kündigung aus sonstigem wichtigen Grund bleibt hiervon unberührt.
  7. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund behält sich die Live Music School ausdrücklich vor, Schadensersatzansprüche gegen den Vertragspartner gemäß den gesetzlichen Regelungen geltend zu machen.

 

    §7 Aufsichtspflicht und Haftung 

  1. Die Erziehungsberechtigten oder deren Vertreter sind verpflichtet, ihre Kinder bis zu einem Alter von 7 Jahren bis zum Eintreffen der/des Lehrer/in zu beaufsichtigen und nach Unterrichtsende pünktlich abzuholen, da eine Aufsicht durch die Live Music School über die Unterrichtszeit hinaus nicht gewährleistet werden kann. Die Live Music School übernimmt die gesetzliche Aufsichtspflicht ausschließlich während des Unterrichts. Bei Veranstaltungen oder Mitwirkung einer Veranstaltung der Live Music School haftet die Live Music School nur für die unmittelbare Auftrittszeit. Ansonsten haften Eltern für Ihre Kinder.
  2. Die Haftung der Live Music School oder durch eine von der Live Music School beauftragte Person beschränkt sich auf Fälle, bei denen grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz seitens der Live Music School/Person vorliegt. Für Schäden an Eigentum und Gesundheit der Schüler und Begleitpersonen, sowohl während des Unterrichts als auch auf dem Hin- und Rückweg zum Unterricht, wird nicht gehaftet.
  3. Der Aufenthalt in den Räumlichkeiten und die Teilnahme an den Aktivitäten geschehen auf eigenes Risiko der Schüler und ihrer Begleiter. Für Schäden, die durch den Schüler oder begleitende Personen an den Räumlichkeiten oder den anderen Schülern entstehen, haften die Eltern bzw. der Verursacher selbst. Für Garderobe oder mitgebrachte Gegenstände der Schüler wird von der Live Music School keine Haftung übernommen.

 

    §8 Datenschutz

  1. Die Live Music School erhebt und verwendet die personenbezogenen Daten des Schülers ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen des Datenschutzrechts der Bundesrepublik Deutschland. Im Folgenden unterrichten wir den Schüler über Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten.
  2. Sofern zwischen dem Schüler und der Live Music School ein Vertragsverhältnis begründet, inhaltlich gestaltet oder geändert werden soll, erhebt und verwendet die Live Music School die personenbezogenen Daten des Schülers, soweit dies zu diesem Zweck erforderlich ist. Auf Anforderung der zuständigen Stellen dürfen wir im Einzelfall Auskunft über diese Daten erteilen, soweit dies für die Zwecke der Strafverfolgung, zur Gefahrenabwehr, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden , des militärischen Abhördienstes oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum erforderlich ist.
  3. Als Nutzer unseres Angebots, hat der Schüler das Recht, von der Live Music School Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu verlangen. Auf das Verlangen des Schülers hin kann die Auskunft elektronisch erteilt werden.

 

    §9 Salvatorische Klausel

  1. Vertragsänderungen oder zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis selbst.
  2. Sollte eine oder mehrere der genannten Vertragsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung tritt eine solche, die dem wirtschaftlich gewollten der Parteien entspricht und zulässig ist.

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